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Alltagspflege & Haushaltshilfe: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Finanzierung und Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten für die Alltagspfilfe?

Die Kosten können je nach Situation von der Pflegekasse (über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege), der Krankenkasse oder privat übernommen werden. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihren Ansprüchen.

Kann ich den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich nutzen?

Ja, ab Pflegegrad 1 steht Ihnen dieser Betrag gesetzlich zu. Als anerkannter Dienstleister können wir diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, sodass für Sie kein finanzieller Aufwand entsteht.

Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?

Ja, wir kümmern uns um die bürokratische Abwicklung. Sofern ein Pflegegrad vorliegt, rechnen wir unsere Leistungen direkt mit der jeweiligen Kasse ab.

Unser Leistungsangebot

Welche Aufgaben übernimmt eine Alltagshilfe genau?

Unsere Unterstützung reicht von der Hilfe im Haushalt (Reinigung, Kochen) über die Begleitung zu Arztterminen und Einkäufen bis hin zur sozialen Betreuung und Freizeitgestaltung.

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Bieten Sie auch Unterstützung bei der Körperpflege an?

(Hier entscheiden Sie nach Ihrem Angebot:) Ja, wir unterstützen im Rahmen der Grundpflege beim Waschen oder Ankleiden. Oder: Nein, wir konzentrieren uns rein auf die hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung; für medizinische Pflege vermitteln wir gerne Partner.

Kommen Sie auch am Wochenende oder an Feiertagen?

Wir richten uns nach Ihrem Bedarf. Einsätze am Wochenende sind nach vorheriger Absprache problemlos möglich, um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten.

Organisation und Vertrauen

Kommt immer die gleiche Person zu mir?

Ja, wir legen großen Wert auf die sogenannte Bezugspflege. Uns ist wichtig, dass sich zwischen Ihnen und unserer Hilfe ein Vertrauensverhältnis aufbaut, weshalb wir feste Ansprechpartner zuteilen.

Wie schnell kann die Unterstützung starten?

In der Regel können wir nach einem ersten Beratungsgespräch innerhalb von wenigen Werktagen mit dem ersten Einsatz beginnen.

Was passiert, wenn meine Stamm-Hilfe krank ist oder Urlaub hat?

In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig und bieten Ihnen eine qualifizierte Urlaubs- oder Krankheitsvertretung an, damit Ihre Versorgung sichergestellt bleibt.

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